Wie jedes Jahr gilt es, der Verpflichtung des § 35a Abs. 6 SGB IV gerecht zu werden und allen Interessierten die Höhe des Vorstandsgehaltes mitzuteilen. Sehr wahrscheinlich wird die Politik dieses Thema wie jedes Jahr aufgreifen, um von den eigenen Unzulänglichkeiten ihrer Gesundheitspolitik abzulenken.
Das Grundgehalt des Vorstandes betrug im Jahr 2007 monatlich 7.150 Euro. Daneben wurde Weihnachtsgeld in Höhe vom 7.150 Euro gezahlt sowie eine einmalige Tantieme in Höhe von 11.000 Euro. Hinzu kommen vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 39,88 Euro monatlich. Dem Vorstand steht ein Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen kann. Weiterhin werden ihm die außerhalb der Dienstzeit geführten Telefonate unter steuerlichen Gesichtspunkten erstattet. Im Rahmen einer Versorgungsregelung werden 179 Euro monatlich gezahlt. Der Vorstand ist gesetzlich rentenversichert.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.