Bei allen Meldungen zur Sozialversicherung wird, neben anderen relevanten Daten, auch der sogenannte Tätigkeitsschlüssel an die Kranklenkassen übermittelt. Es handelt sich hierbei um verschlüsselte Angaben zur Tätigkeit der Arbeitnehmer im Unternehmen.
Anhand des Schlüsselverzeichnisses, erstellt von der Bundesagentur für Arbeit, lassen sich die einzelnen Berufstätigkeiten genau bezeichnen.
Die Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels dient der Erstellung von Statistiken, die unter anderem die Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen, Regionen und Wirtschaftsentwicklung aufzeigt.
Mit Wirkung ab dem 01. Dezember 2011 wird der Tätigkeitsschlüssel von fünf auf neun Stellen erweitert.
Die Angabe zur ausgeübten Tätigkeit wird anhand von fünf Ziffern gekennzeichnet, die sich aus einer alphabetischen Liste entnehmen lässt, erstellt von der Bundesagentur für Arbeit.
So ist beispielsweise der Beruf Bürokaufmann /frau mit dem Schlüssel 71402 versehen. In dem neuen Tätigkeitsschlüssel werden die Angaben zum allgemeinbildenden Schulabschluss und zum berufl ichen
Ausbildungsabschluss getrennt voneinander betrachtet bzw. verschlüsselt. Bisher waren diese Angaben zusammengefasst. Neue Elemente des Tätigkeitsschlüssels sind die Arbeitnehmerüberlassung und die Vertragsform.
Aufbau des neuen Tätigkeitsschlüssels:
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Stelle 1-5:
Ausgeübte Tätigkeit
Stelle 6:
Höchster allgemeinbildender Schulabschluss
❑ ohne Schulabschluss 1
❑ Haupt-/Volksschulabschluss 2
❑ Mittlere Reife oder gleichwertig 3
❑ Abitur/Fachabitur 4
❑ Abschluss unbekannt 9
Stelle 7:
Höchster berufl icher Ausbildungsabschluss
❑ ohne berufl ichen Ausbildungsabschluss 1
❑ Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung 2
❑ Meister-/Techniker- oder gleichwertig 3
❑ Bachelor 4
❑ Diplom/Magister/Master/Staatsexamen 5
❑ Promotion 6
❑ Abschluss unbekannt 9
Stelle 8:
Arbeitnehmerüberlassung
❑ nein 1
❑ ja 2
Stelle 9:
Vertragsform
❑ unbefristeter Arbeitsvertrag – Vollzeit 1
❑ unbefristeter Arbeitsvertrag – Teilzeit 2
❑ befristeter Arbeitsvertrag – Vollzeit 3
❑ befristeter Arbeitsvertrag – Teilzeit 4
Anwendung des neuen Tätigkeitsschlüssels:
Der neue Tätigkeitsschlüssel ist mit Wirkung zum 01.12.2011 zu verwenden. Alle Meldungen ab dem 01.12.2011 sind daher mit dem neuen Schlüssel zu übermitteln –
Meldungen, die bis zum 30.11.2011 abgegeben werden, sind mit dem bisherigen Tätigkeitsschlüssel
zu versehen.