Schon erledigt?!
Bis zum 15. April 2011 sind von den Arbeitgebern die Jahresmeldungen für 2010 zu erstellen. Für jeden am 31.Dezember eines
Jahres versicherungspfl ichtig Beschäftigten ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung die Jahresmeldung abzusetzen,
spätestens bis zum 15. April des folgenden Jahres. Meldepfl ichtig ist dabei das Arbeitsentgelt bis zur geltenden Höhe
der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.