Die jahrelangen Diskussionen um die Datensicherheit beim elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) haben zu einem Umschwung geführt: Die Bundesregierung will das Verfahren nunmehr „schnellstmöglich“ einstellen. Grund dafür sei, dass der erforderliche Sicherheitsstandard der elektronischen Signatur „in absehbarer Zeit nicht flächendeckend“ erreichbar sei, so das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Damit erübrigt sich auch die anhängige Verfassungsklage von 22.000 Personen gegen die Datenspeicherung der durch ELENA gesammelten Daten, etwa zu Fehlzeiten, Streiktagen, Abmahnungen und Kündigungsgründen.
Das ELENA-Verfahren war 2010 eingeführt worden, daraufhin hatten rund 3,2 Millionen Arbeitgeber die Bescheinigungen auf elektronischem Wege an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) übermittelt. Über 500 Millionen Datensätze wurden so gemeldet und gespeichert - ein Datenpool, der nach Aussage des Ministeriums nun "unverzüglich gelöscht" werden soll.
Trotzdem sollten Arbeitgeber vorerst weiterhin elektronische Nachweise übermitteln, bis das ELENA-Verfahren per Gesetz offiziell aufgehoben wird, andernfalls besteht die Gefahr der Nachmeldung. Die gesetzliche Änderung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Quelle: www.bkk.de