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Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012

Soweit nicht gesondert angegeben, gelten die Werte für die Rechtskreise West und Ost

Versicherungspflichtgrenze              Jahr / Euro                       Monat / Euro     
Kranken- und Pflegeversicherung 50.850,00 € 4.237,50 €
Beitragsbemessungsgrenzen    
Kranken- und Pflegeversicherung 45.900,00 € 3.825,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung West 67.200,00 € 5.600,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 57.600,00 € 4.800,00 €
Bezugsgröße West 31.500,00 € 2.625,00 €
Bezugsgröße Ost 26.880,00 € 2.240,00 €
Geringfügigkeitsgrenze   400,00 €
Geringverdienergrenze   325,00 €
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
Kranken- und Pflegeversicherung
   
Behinderte   525,00 €
freiwillige Mitglieder allgemein   875,00 €
freiwillig versicherte Selbständige   1.968,75 €
freiwillig versicherte Existenzgründer   1.312,50 €
Rentenantragssteller   875,00 €
selbständige Künstler und Publizisten   437,50 €
Beitragssätze    
Krankenversicherung   15,5 %
Pflegeversicherung   1,95 %*
Rentenversicherung   19,6 %
Arbeitslosenversicherung   3,0 %

* Von allen kinderlosen Mitgliedern wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,25% in der sozialen Pflegeversicherung erhoben.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Mitglieder, die

- das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- vor dem 01.01.1940 geboren wurden,
- Wehr- oder Zivildienstleistende sind.

Der zusätzliche Beitrag ist grundsätzlich vom Mitglied zu tragen. Der Arbeitgeber leistet keinen Zuschuss.
Die Angaben sind ohne Gewähr.