Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Krankenkassen bis zum Jahresende die neue elektronische Gesundheitskarte herausgeben. Nach einer kurzen Übergangsphase können Sie nur noch mit der neuen Gesundheitskarte ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Die aktuelle Versichertenkarte verliert dann ihre Gültigkeit. Die neue Karte unterscheidet sich von Ihrer bisherigen Versichertenkarte durch einen leistungsfähigeren Speicherchip, welcher zunächst nur Ihren Namen und Geburtsdatum, Ihre Anschrift, Versicherungsnummer und Statusangaben für die Abrechnung enthält. Später soll es möglich sein, in der Arztpraxis zu prüfen, ob die Karte noch gültig ist, oder ob Sie von Zuzahlungen befreit sind.
Über weitere Anwendungen, wie das elektronische Rezept oder die Speicherung von Notfalldaten findet zurzeit eine intensive politische Diskussion statt, an welcher auch der Bundesdatenschutzbeauftragte beteiligt ist. Abschließende Entscheidungen stehen noch aus. Welche zusätzlichen Funktionen die Gesundheitskarte übernehmen wird und welche Informationen neben den persönlichen Daten gespeichert werden, sollen Versicherte selbst entscheiden können.
Ihr persönliches Foto auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte und eine PIN wird die Karte sicherer machen und gegen Missbrauch schützen.
Sie können hier ein Foto im digitalen Format hochladen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Fotoqualität.
Für Ihre Mitwirkung bei der Produktion Ihrer neuen Versichertenkarte danken wir Ihnen schon heute sehr.
Ihre BKK IHV