Sie beziehen eine gesetzliche Rente und sind als Rentner pflichtversichert.
Für versicherungspflichtige Rentner trägt der Rentenversicherungsträger 7,3 Prozent des aus der gesetzlichen Rente zu zahlenden Beitrages.
Zur Beitragsberechnung müssen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen (Betriebsrenten, Ruhegehälter) und Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden.
Beiträge sind jedoch nicht zu entrichten, wenn die monatlichen Einnahmen aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen die Geringbezugsgrenze von 127,75 Euro nicht übersteigen.
Sie können sich bei uns pflichtversichern, wenn Sie eine gewisse Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenkasse nachweisen können. Die freiwillige Mitgliedschaft steht allen Rentnern offen, die diese Vorversicherungszeit nicht erfüllen.
Als Mitglied der BKK Gesundheit werden können Ihre Angehörigen beitragsfrei familienversichert werden, wenn sie keine eigene Rente beziehen und deren Monatseinkommen 365 € nicht übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt eine Gesamteinkommensgrenze von 400 €.