
Die BKK IHV bietet nicht nur Ihnen einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, sondern Ihrer ganzen Familie.
Familienversicherung
Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften) und Ihre Kinder sind bei uns ohne zusätzlichen Beitrag versichert, wenn sie nicht anderweitig versichert sind.
Dies gilt für alle Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen haben oder deren eigenes Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt (monatlich 375 €; monatlich 400 € für die, die einen Mini-Job haben).
Für Ihre Kinder besteht die kostenfreie Familienversicherung
•bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
•bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder
•bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie in schulischer/ beruflicher Ausbildung sind oder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten
Behinderte Kinder sind ohne Altersbegrenzung bei der BKK IHV versichert, wenn sie wegen der Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Die Behinderung muss allerdings bereits während eines Anspruches auf Familienversicherung eingetreten sein.