BKK IHV / Mitgliedschaft / Selbständige

Selbständige

Hier erfahren Sie alles, was Sie über die freiwillige Versicherung in einer Selbständigkeit wissen sollten.

Voraussetzung für eine freiwillige Mitgliedschaft ist, dass

• in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens  24 Monate oder
• unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate eine gesetzliche Versicherung bestanden hat

Für die freiwillige Mitgliedschaft ist eine schriftliche Mitteilung an unsere BKK erforderlich, die innerhalb einer 3-monatigen Anzeigefrist (gerechnet nach Beendigung der letzten Mitgliedschaft/Versicherung) eingehen muss.

Die Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft errechnen sich aus den tatsächlichen Einkommenverhältnissen, unter Berücksichtigung der MIndest- und Höchstgrenzen:

875,00 EUR:
Mindestgrenze freiwillige Versicherung
1.312,50 EUR:
Mindestgrenze hauptberuflich selbstständig Tätige mit Gründungszuschuss
1.968,75 EUR:
Mindestgrenze hauptberuflich selbstständig Tätige
3.825,00 EUR:
Höchstgrenze freiwillige Versicherung
 
Hier können Sie sich die notwendigen Formulare herunterladen.