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Beiträge

Für versicherungspflichtige Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Dieser berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und dem einheitlichen Beitragssatz aller Krankenkassen.
Seit dem 01.01.2011 beträgt der durchschnittliche Beitragssatz aller Krankenkassen 10,85 %. Der BaföG - Bedarfssatz erhöt sich mit dem Sommersemester von 512,00 € auf 597,00 € monatlich.

Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung ist für unsere Studenten sehr günstig (für Fachschüler gilt auch der günstige Studentenbeitrag). Der Semesterbeitrag ist grundsätzlich im Voraus zu zahlen. Einfacher ist es mit einer Einzugsermächtigung, die jederzeit widerrufen werden kann. Dann ist auch eine monatliche Zahlung möglich.

Seit dem Sommersemester 2011 gelten folgende Werte:

  Krankenversicherung Pflegeversicherung Gesamtbetrag
Monatsbeitrag
(für Kinderlose)*
 64,77 €  13,13 €  77,90 €
Monatsbeitrag
(für Versicherte mit Kindern)
 64,77 €  11,64 €  76,41 €

* Hinweis zur Pflegeversicherung: Nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz zahlen kinderlose Mitglieder nach Vollendung des 23. Lebensjahres einen Zuschlag in Höhe von 0,25 %.

Unser Tipp: BAföG-geförderte Studenten können von der zahlenden Stelle einen Beitragszuschuss erhalten!