Nach Beendigung der studentischen Pflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenversicherung bei uns zu beantragen.
Für diese Studenten bieten wir im direkten Anschluss einen ganz besonderen Tarif an:
Wenn die Einkünfte ein gesetzlich bvorgeschriebenes Mindestentgelt von 875,00€ (monatlich) nicht übersteigen, beläuft sich der Beitrag zur Krankenversicherung auf 10,85 %.
Sollten Ihre monatlichen Einnahmen 875,00 EUR übersteigen, errechnen wir Ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung individuell.
Nach Beendigung dieses Tarifes (nach 6 Monaten) wird Ihre Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortgesetzt.
| Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Gesamtbetrag | |
| Monatsbeitrag (für Kinderlose)* |
94,94 € | 19,25 € | 114,19 € |
| Monatsbeitrag (für Versicherte mit Kindern) |
94,94 € | 17,06 € | 112,00 € |
* Hinweis zur Pflegeversicherung: Nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz zahlen kinderlose Mitglieder nach Vollendung des 23. Lebensjahres einen Zuschlag in Höhe von 0,25 %.