
Seit April 2007 haben gesetzliche Krankenkassen in Deutschland die Möglichkeit, Wahltarife anzubieten. Die BKK IHV nutzt diese Chance: Ihre Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten können aus verschiedenen Tarifen wählen und damit bis zu 600 Euro pro Jahr sparen.
Auf die Selbstbeteiligung weiterhin nicht angerechnet werden Arzt- und Zahnarztbesuche, die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Zuschüsse zu Präventionsmaßnahmen (nach § 20 SGB V). Verordnete Medikamente und Folgekosten ärztlicher Behandlung müssen bis zur Höhe der gewählten Selbstbeteiligung selbst finanziert werden.
Sie sind gesund und gehen eher selten zum Arzt? Wenn Sie und Ihre mitversicherten, volljährigen Angehörigen ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie bares Geld zurück. Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgeschlossen und sollen natürlich auch weiterhin wahrgenommen werden.
Die Höhe der Prämienzahlung beträgt 1/12 des im Kalenderjahr vom Mitglied selbst zu tragenden Beitrages.
Die Bindungsfrist sowohl an den Wahltarif als auch an die BKK IHV beträgt drei Jahre. Der jeweilige Tarif verlängert sich ohne Kündigung um ein Jahr.
Der Tarif funktioniert wie eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlen einen Teil der in Anspruch genommenen Leistungen selbst (Selbstbehalt) und bekommen eine Prämie, die je höher ist, je weniger Sie in Anspruch nehmen. Der Selbstbehalt richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Wählen Sie für sich die passende Stufe (siehe Tabelle).
| Jahreseinkommen | Selbstbehalt | Prämie/ Jahr |
|---|---|---|
| ab 7.200 Euro | 120 Euro | 100 Euro |
| ab 18.000 Euro | 300 Euro | 240 Euro |
| ab 30.000 Euro | 580 Euro | 400 Euro |
| ab 42.000 Euro | 960 Euro | 600 Euro |