Sind die Eltern bei der BKK IHV versichert, so bleibt die kostenfreie Familienversicherung als Student bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Wurde vor dem Studium der Grundwehrdienst / Zivildienst absolviert, kann sich diese Zeit noch verlängern. Danach endet die kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern. Jeder Student muss sich nun selbst versichern – in der KVdS der Krankenversicherung der Studenten.
Für versicherungspflichtige Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Dieser berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und dem einheitlichen Beitragssatz aller Krankenkassen.
Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung ist für unsere Studenten sehr günstig (für Fachschüler gilt auch der günstige Studentenbeitrag). Der Semesterbeitrag ist grundsätzlich im Voraus zu zahlen. Einfacher ist es mit einer Einzugsermächtigung, die jederzeit widerrufen werden kann. Dann ist auch eine monatliche Zahlung möglich.
Seit dem 01.07.2009 gelten folgende Werte:
| Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Zu zahlender Gesamtbetrag | |
|---|---|---|---|
| Monatsbeitrag (Für Kinderlose *) |
53,40 € | 11,26 € | 64,66 € |
| Monatsbeitrag (Für Versicherte mit Kindern) |
53,40 € | 9,98 € | 63,38 € |
* Hinweis zur Pflegeversicherung: Nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz zahlen kinderlose Mitglieder nach Vollendung des 23. Lebensjahres einen Zuschlag in Höhe von 0,25 %.
Unser Tipp: BAföG-geförderte Studenten können von der zahlenden Stelle einen Beitragszuschuss erhalten!
Nach Beendigung der studentischen Pflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenversicherung bei uns zu beantragen. Für diese Studenten bieten wir im direkten Anschluss einen ganz besonderen Tarif an: Wenn die Einkünfte ein gesetzlich bvorgeschriebenes Mindestentgelt von 840 € (monatlich) nicht übersteigen, beläuft sich der Beitrag zur Krankenversicherung auf 10,43 %.
| | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Zu zahlender Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| Monatsbeitrag (Für Kinderlose) |
87,61 € | 18,48 € |
106,09 € |
| Monatsbeitrag (Für Versicherte mit Kindern) |
87,61 € | 16,38 € | 103,99 € |
Sollten Ihre monatlichen Einnahmen 840 EUR übersteigen, errechnen wir Ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung individuell. Nach Beendigung dieses Tarifes (nach 6 Monaten) wird Ihre Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortgesetzt.
Nach Beendigung der Versicherung als Examensanwärter haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Als Ausgangswert haben wir ein Mindestentgelt von 840 EUR monatlich zu Grunde gelegt. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt seit dem 01.07.2009 14,3 %.
| | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Zu zahlender Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| Monatsbeitrag (Für Kinderlose) |
120,12 € | 18,48 € | 138,60 € |
| Monatsbeitrag (Für Versicherte mit Kindern) |
120,12 € | 16,38 € | 136,50 € |
Auch hier gilt: Sollten Ihre Einkünfte 840 EUR übersteigen, errechnen wir Ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung individuell.
Wichtiger Hinweis: Bitte setzen Sie sich nach Beendigung der letzten Versicherung schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Die freiwillige Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der letzten Versicherung erklärt werden.