Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen, jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland muss eine solche Versicherung besitzen, wie das Wort "Pflicht" schon verrät. Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt und durch § 12 Abs. 1 SGB V begrenzt ist.
Die BKK IHV bietet Ihnen selbstverständlich 100% gesetzliche Leistung. Und neben dem Pflichtprogramm halten wir einige individuelle Programme für Sie bereit. Das ist die Kür. Denn „Vertrauen ist das Ergebnis hoher Leistung!“