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Auslandskrankenversicherung

Soll ich meine Versichertenkarte mit in den Urlaub nehmen? Ihre BKK IHV-Krankenversichertenungskarte, die Sie bei Arztbesuchen in Deutschland vorlegen, hat im Ausland keine Gültigkeit!

Welchen Krankenversicherungsschutz habe ich im Ausland?

Ihre gewohnten Leistungen bei der BKK IHV gelten nur in Deutschland. Bei privaten Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz nur in den Staaten der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz (siehe "übrige Abkommensstaaten"). Vorgesehen sind Sachleistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.

Für alle Länder sichert Ihnen die "Europäische Krankenversicherungskarte" die Leistungen bei einem vorübergehnden Aufenthalt, die Sie auf der Rückseite Ihrer BKK IHV Versichertenkarte finden.

Zur EU gehören:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).

Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst zusätzlich:

Island, Liechtenstein und Norwegen. Für die Schweiz werden die EU-Regelungen entsprechend angewendet.

Übrige Abkommensstaaten

Für die übrigen Abkommenstaaten wie Tunesien, Türkei, Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina gelten besondere Anspruchsbescheinigungen, für Kroatien und Mazedonien die Europäische Krankenversicherungskarte. Der Anspruch auf Leistungen ist auf akut eingetretene Erkrankungen (bei chronisch Kranken für einen akuten Schub) beschränkt. Die Leistungen richten sich nach dem Recht des jeweiligen Urlaubslandes bzw. Sie erhalten Leistungen von der dortigen Krankenversicherung. Oft ist jedoch Eile geboten. Dann gehen Sie direkt zum Arzt, der Ihnen für die Behandlung eine Rechnung ausstellt. In der Regel bezahlen Sie den Arzt vor Ort in bar. Nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub legen Sie diese Rechnung der BKK IHV vor und wir überprüfen, ob eine (teilweise) Erstattung möglich ist. Fahren Sie in diese Länder, fordern Sie ihren persöhnlichen Auslandskrankenschein an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Geben sie bitte immer die familienversicherten Personen an die Sie begleiten.

Was leistet die BKK IHV bei Auslandsreisen?

Die BKK IHV darf Kosten nur in Höhe der Sätze erstatten, wie sie die örtliche Krankenversicherung im jeweiligen Land übernimmt. Häufig bleiben erhebliche sogenannte Selbstbehalte, weil die Privatrechnungen der Ärzte höher ausfallen oder wenn mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Wir empfehlen daher dringend, vor jeder Auslandsreise eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.