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Die elekronische Gesundheitskarte

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Krankenkassen bis zum Jahresende die neue elektronische Gesundheitskarte herausgeben. Nach einer kurzen Übergangsphase können Sie nur noch mit der neuen Gesundheitskarte ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Die aktuelle Versichertenkarte verliert dann ihre Gültigkeit. Die neue Karte unterscheidet sich von Ihrer bisherigen Versichertenkarte durch einen leistungsfähigeren Speicherchip, welcher zunächst nur Ihren Namen und Geburtsdatum, Ihre Anschrift, Versicherungsnummer und Statusangaben für die Abrechnung enthält. Später soll es möglich sein, in der Arztpraxis zu prüfen, ob die Karte noch gültig ist oder ob Sie beispielsweise von den Zuzahlungen befreit sind. Mehr lesen

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