Durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) haben Sie ab dem 01.01.2011 die Möglichkeit, in der Apotheke ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel zu kaufen, als dasjenige, was Ihnen der Apotheker ansonsten aufgrund der Rabattverträge Ihrer BKK IHV abgegeben hätte. Grundsätzlich sind die Apotheker gesetzlich verpflichtet, die Versicherten mit rabattierten Arzneimitteln zu versorgen. Falls Sie von diesem neuen Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie das Arzneimittel zunächst in voller Höhe selbst bezahlen und reichen dann das Rezept mit Quittung bei Ihrer BKK IHV zur Erstattung ein. Dadurch, dass die BKK IHV nur den Preis für das rabattierte und damit erheblich günstigere Arzneimittel erstatten darf und der Versicherte die Differenz zum Preis des Wahlarzneimittels selbst tragen muss, kann es sein, dass der Erstattungsbetrag nur sehr gering ausfällt. Da das Gesetz keinen Höchstbetrag für die Mehrkosten bei einem selbst gewählten Medikament vorsieht, können schnell Summen von mehreren hundert Euro zusammenkommen.
Ein Beispiel:
Der Patient erhält in der Apotheke gegen Rezept das Vertragsprodukt seiner BKK IHV oder ein im Preis vergleichbares Medikament. Dafür bezahlt er höchstens die gesetzliche Zuzahlung (es sei denn er ist zuzahlungsbefreit oder es fällt keine Zuzahlung an). Der Patient wählt ein anderes, in der Regel teureres Produkt, somit muss er das Alternativmedikament selbst bezahlen – z.B. 50,00 Euro. Die Krankenkasse darf aber nur die Kosten für das Präparat erstatten, das der Patient im Regelfall erhalten hätte. Unter Einberechnung aller Abschläge erstattet die Kasse z.B. 20,45 Euro, das heißt die Differenz von 29,55 Euro hat der Patient aus eigener Tasche zu bezahlen. Ihre BKK IHV rät deshalb ausdrücklich von dieser Wahlmöglichkeit ab, da den Versicherten erhebliche Mehrkosten erwarten. Diese neue Regelung ist nicht nur teuer und kompliziert, sie kann auch leicht den falschen Eindruck erwecken, Patienten könnten gegen Aufpreis eine bessere medizinische Versorgung erhalten. Zudem bieten diese Medikamente trotz höherer Preise keinen medizinischen Zusatznutzen. Die Patienten zahlen deutlich mehr Geld für ein Medikament, welches exakt den gleichen Wirkstoff mit der gleichen Wirkstärke enthält wie das ursprünglich verordnete Mittel. Die Präparate entscheiden sich nur äußerlich durch Verpackung, Namen und Preis. Nicht selten kommen Präparate verschiedener pharmazeutischer Unternehmen sogar aus derselben Arzneimittelherstellung. Ihre BKK IHV bietet Ihnen nicht nur eine wirksame und gut verträgliche, sondern auch eine medikamentöse Versorgung, die allen qualitativen Anforderungen gerecht wird. Sie erhalten hochwertige Arzneimittel unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligung.
Informieren Sie sich bei Ihrer BKK IHV. Sie berät Sie gerne zu den Risiken und Konsequenzen dieser neuen Wahlmöglichkeit.