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U-Vorsorgeerinnerungen

Mit dem neuen Programm KidsVital werden BKK IHV Versicherte regelmäßig an die anstehenden Vorsorgeuntersuchungen Ihrer Jüngsten erinnert. Als BKK IHV Versicherte/r brauchen Sie sich nicht anmelden. Wir erinnern Sie automatisch, wenn Ihr Sprössling bei uns versichert ist. Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 sind ein wesentlicher Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung. Die kindliche Entwicklung ist so vielfältig wie Kinder verschieden sind und gerade in den ersten Lebensjahren macht ein Kind gewaltige Entwicklungsschritte. Da ist es beruhigend, dass zum Beispiel bei den "U"-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten meist frühzeitig erkannt und behandelt werden. Hier erfahren Sie unter anderem, welche Untersuchungen es im Rahmen des Früherkennungsprogramms für Kinder gibt und welche weiteren Untersuchungen mit dafür Sorge tragen, dass Ihr Kind gesund groß wird. Seit 1991 gibt es in allen Bundesländern ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Bis zum Schulalter umfasst es zehn Untersuchungen. Sie sind ein wesentlicher Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos. Auch eine Praxisgebühr wird nicht erhoben. Vielmehr sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich von Praxisgebühren und Rezeptzuzahlungen befreit. Für Empfänger von Sozialhilfe sind die Leistungen ebenfalls kostenfrei. Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben: 

■U1 - nach der Geburt   ■U2 - 3. bis 10. Lebenstag   ■U3 - 4. bis 5. Lebenswoche   ■U4 - 3. bis 4. Lebensmonat   ■U5 - 6. bis 7. Lebensmonat   ■U6 - 10. bis 12. Lebensmonat   ■U7 - 21. bis 24. Lebensmonat   ■U7a - 34. bis 36. Lebensmonat   ■U8 - 46. bis 48.   Lebensmonat   ■U9 - 60. bis 64. Lebensmonat

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Alterspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. Außerdem sind die Untersuchungstermine so bestimmt, dass wichtige, in bestimmten Zeitspannen erfolgende Entwicklungsschritte beurteilt werden können. Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie die Termine in der kinderärztlichen Praxis deshalb immer frühzeitig vereinbaren und keine Früherkennungsuntersuchung versäumen. Zu jeder Früherkennungsuntersuchung gehören eine eingehende körperliche Untersuchung des Kindes und die Überprüfung seiner Entwicklung. Je nach Alter liegen die Schwerpunkte hierbei auf unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Sprechen und Verstehen, soziales Verhalten usw. Je nach U-Untersuchung, das heißt Alter des Kindes, gibt es noch zusätzliche Themen und Beratungsschwerpunkte, wie zum Beispiel Vorbeugung von Krankheitsrisiken (plötzlicher Säuglingstod, Unfallverhütung, Karies, Allergien), Fragen der Ernährung, mögliche Probleme und Sorgen bezüglich der Entwicklung oder dem Verhalten Ihres Kindes. Wenn der Arzt oder die Ärztin eine Erkrankung oder Auffälligkeit feststellt oder einen entsprechenden Verdacht hat, werden die Möglichkeiten mit Ihnen besprochen und in Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Schritte zur genaueren Diagnose und anschließenden Behandlung in die Wege geleitet.


Näheres in unserer Broschüre