
Mit unserem Wahltarif haben Sie die Möglichkeit, sich einen Teil Ihres gezahlten Beitrags zurückzuholen. Voraussetzung ist, dass Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder nur Leistungen zur Vorsorge und Prävention, also z. B. Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen bei Ärzten und Zahnärzten sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Ohne jedes Risiko haben Sie die Möglichkeit einen Monatsbeitrag erstattet zu bekommen.
Wer kann den Tarif wählen?
Wählen können diesen Tarif alle Mitglieder, die ihre Beiträge selbst zahlen; Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten und Rentner. Die Bindung an den Wahltarif und damit an unsere BKK beträgt drei Jahre.
Beginn und Ende
Die Wahl des Tarifs muss schriftlich erklärt werden. Die Teilnahme beginnt ab dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Unschädliche Leistungen
Leistungen zur Krankheitsverhütung
Verhütung von Zahnerkrankungen – Gruppenprophylaxe-
Verhütung von Zahnerkrankungen – Individualprophylaxe
Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren
Gesundheitsuntersuchungen
zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Kinderuntersuchungen
Nehmen familienversicherte Kinder bis zum 18. Lebensjahr Leistungen in Anspruch, spielt dies für die Beitragserstattung keine Rolle. Wenn Familienangehörige über 18 Jahre oder der Ehepartner Leistungen in Anspruch nehmen, ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Die Prämie
Die Prämie beträgt 1/12 des im Kalenderjahr vom Mitglied selbst gezahlten Beitrages
bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern wird die Höhe der Prämie ohne Berücksichtigung der Beitragszuschüsse durch den Arbeitgeber zugrunde gelegt
bei freiwillig versicherten Beziehern einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Berücksichtigung der Beitragszuschüsse
Die Auszahlung der Prämie erfolgt jeweils im Juli des folgenden Kalenderjahres.
Kündigung
Wenn Sie nicht mehr an dem Tarif teilnehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte einen Monat vor Ablauf der Bindungsfrist von drei Jahren schriftlich mit.