Mit dem Wahltarif der BKK IHV "BKKArztprivat "
werden Sie bei Ihrem Arzt in Anlehnung an die ambulante privatärztliche Behandlung versorgt. Als Patient im Wahltarif BKKArztprivat brauchen Sie – im Gegensatz zur normalen Kostenerstattung – keine Arztrechnung direkt zu bezahlen. Das heißt, Sie müssen nicht, wie bei Privatpatienten sonst üblich, in Vorleistung treten und Geld aus eigener Tasche auslegen. Sie erhalten halbjährlich eine Auflistung Ihrer in Anspruch genommenen Leistungen und es werden Ihnen nur die Praxisgebühr und der zu zahlende Eigenanteil in Rechnung gestellt. Ihr Eigenanteil beträgt (inklusive Familienversicherte) pauschal 10 Prozent vom Rechnungsbetrag bis maximal 160 Euro im Kalenderjahr zzgl. Praxisgebühr. BKKArztprivat ist damit auch attraktiv für alle Versicherten mit Kindern. Mit dem Wahltarif „BKK Arzt privat“ Ihrer BKK IHV genießen Sie 100% aller Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung, werden in den teilnehmenden Arztpraxen jedoch vergleichbar einem Privatpatienten behandelt.
Ihre Vorteile im Überblick
√ Ärztliche Behandlung vergleichbar den Privatpatienten ohne die GKV verlassen zu müssen
√ Arztrechnung muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden
√ Begrenzter Eigenanteil (inklusive Familienversicherte)
√ eine mit Zusatzkosten verbundene private Zusatzversicherung ist nicht
erforderlich
√ Transparente Abrechnung mit Leistungsnachweis
Von der Kostenerstattung ausgenommen sind Arznei-/Heil-/Hilfsmittelverordnungen, Krankenhausbehandlungen, Leistungen der Integrierten Versorgung sowie Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen). Diese Leistungen werden wie bisher von den Leistungserbringern abgerechnet.
Eine Liste aller teilnehmenden Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten können Sie unter
http://www.bkk-ihv.de/downloadcenter/category/9-wahltarife
einsehen.