Sie können sich mit einer Akupunktur behandeln lassen, wenn der Arzt eine der nachfolgenden Diagnosen stellt:
Bei allen anderen Indikationen, wie auch Spannungskopfschmerz und Migräne, ist die Wirksamkeit der Akupunktur nicht hinreichend nachgewiesen. Daher darf sie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Akupunkturleistungen sind bis zu 10-Mal, mit besonderer Begründung bis zu 15-Mal im Jahr berechnungsfähig. Die Sachkosten inklusive der verwendeten Akupunkturnadeln sind mit der Leistung abgegolten.