Die BKK IHV übernimmt zeitlich unbegrenzt sämtliche Kosten einer notwendigen schulmedizinischen, ärztlichen Behandlung mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden, und zwar für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen bei Vertragsärzten, medizinischen Versorgungszentren, ärztlich geleiteten Einrichtungen und ggf. auch in Krankenhäusern für besondere Behandlungsformen.
Ihre BKK IHV-Versichertenkarte, die Sie bei Behandlungsbeginn vorlegen, evtl. Röntgen- oder Impfpass. Beim Zahnarztbesuch sollten Sie an das Bonusheft denken.
Wenn Sie den von Ihnen gewählten Arzt oder Zahnarzt ohne Überweisung und das erste Mal in einem Quartal aufsuchen, zahlen Sie eine Gebühr von 10 €.
Diese Gebühr entfällt bei Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, Zahnvorsorge und Gesundheits-Check up) sowie bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.