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Früherkennung/Vorsorge für Kinder

Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig

Die ersten Weichen für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden werden in der Kindheit gestellt. Die BKK IHV unterstützt Sie dabei, Krankheiten und Fehlentwicklungen bei Ihren Kindern so früh wie möglich zu erkennen.

Welche Untersuchungen gibt es?

Als Eltern bekommen Sie gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Untersuchungen anstehen.

  • Säuglinge und Kinder: Zehn Untersuchungen von der Geburt an bis zum 6. Lebensjahr (U1 bis U9) ergeben ein abgerundetes Früherkennungsprogramm.
  • Jugendliche (13. – 15. Lebensjahr): Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 steht in Verbindung mit der beginnenden Pubertät.

Auch der Impfstatus Ihres Kindes wird überprüft.

Werden die Kosten der Untersuchungen von der BKK IHV übernommen?

Alle Untersuchungen sind kostenlos. Auch die Praxisgebühr entfällt. Es gibt keine Zuzahlungen zu diesen Vorsorgeuntersuchungen. Für die U1 ist kein Versicherungsnachweis erforderlich, bei der U2 – J 1 genügt Ihre BKK IHV-Versichertenkarte.

Was muss ich zum Arzt mitnehmen?

Das Untersuchungsheft Ihres Kindes. Dieses sollte dem Arzt bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden; er trägt hier alle Untersuchungsergebnisse ein. Zusätzlich sollten Sie den Impfpass des Kindes und den Mutterpass mitnehmen.

Im Bonusheft der BKK IHV können Sie sich die Untersuchungen bestätigen lassen. So können Sie Bonuspunkte sammeln, um eine attraktive Prämie für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten zu erhalten.

Wann finden die Untersuchungen statt und was beinhalten diese im Einzelnen?

  • Erstuntersuchung U1 (gleich nach der Geburt) – Kontrolle der Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Reflexe, Herzschlag
  • Basisuntersuchung U2 (3. – 10. Lebenstag) – Innere Organe, Sinnesorgane, Früherkennung von Stoffwechselkrankheiten
  • U3 (5. – 6. Lebenswoche) – Ernährungszustand und Gewicht, Trinkverhalten, Hüftgelenke, Augenreaktion und Gehörvermögen
  • U4 (3. – 4. Lebensmonat) – Motorik, Seh- und Hörvermögen, Wachstum, Ernährung und Verdauung, erste Schutzimpfungen
  • U5 (6. – 7. Lebensmonat) – Körperliche Entwicklung (selbstständiges Drehen vom Rücken auf dem Bauch, Greifen nach Gegenständen), Zähne, Ernährung, Schutzimpfungen
  • U6 (10. – 12. Lebensmonat) – Körperliche Entwicklung (Krabbeln, Hochziehen, erste Schritte), Entwicklung der Geschlechtsorgane, Feinmotorik, Sprachentwicklung, Hör- und Sehtest, Verhaltensweisen, Schutzimpfung
  • U7 (21. – 24. Lebensmonat) – Körperliche und geistige Entwicklung, Bewegungskontrolle, Schutzimpfung
  • U7a (34. – 36. Lebensmonat) – Wie ist die Körper-/Hand-Finger-Motorik? Spricht das Kind 3-5 Wortsätze, wird der Rufname verwendet? Zeigt das Kind  nach Befragen auf Körperteile? Wie zufrieden sind Sie mit der Entwicklung Ihres Kindes?
  • U8 (46. – 48. Lebensmonat) – Körperliche Geschicklichkeit, Hör- und Sehtest, Sprachentwicklung, Zuckertest, Sozialverhalten, Selbstständigkeit
  • U9 (60. – 64. Lebensmonat) – Körperliche und geistige Entwicklung, Bewegungsverhalten, Seh- und Hörvermögen, Konzentration, Körperhaltung, Schulfähigkeit, Prüfung Impfstatus
  • U10 Grundschulcheck: Siehe unter Extraleistungen – IGV-Verträge
  • J1 (13. – 14. Lebensjahr) – Skelett, Wachstum, körperliche Entwicklung, Pubertätsentwicklung, psychisches Befinden, Sozialverhalten, Impfstatus. Weitere Themen wie Schule, Elternhaus, Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum werden angesprochen.

Gibt es noch andere Kinder-Vorsorgeuntersuchungen?

Ja, und zwar die zahnärztliche Untersuchung. Drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen sind vorgesehen: Die erste findet grundsätzlich im 3. Lebensjahr, die zweite und dritte bis zum vollendeten 6. Lebensjahr statt. Sie ergänzt und vervollständigt die Vorsorge.

Wie oft sollte die zahnärztliche Untersuchung vorgenommen werden?

Nach dem vollendeten 6. Lebensjahr regelmäßig im Halbjahres-Rhythmus.