Hebammenhilfe

Die Wahl Ihrer Hebamme überlassen wir Ihnen (Vertrags-Hebamme). Hebammen sind qualifiziert und berechtigt, folgende Leistungen durchzuführen:

  • Beratung
  • Schwangerenvorsorgeuntersuchungen bei gesunden Schwangeren
  • Geburtsvorbereitung
  • Geburtshilfe
  • Wochenbettbetreuung
  • Rückbildungsgymnastik

Kosten für eine Wochenbettpflege (häusliche Betreuung durch die Hebamme) werden von der BKK IHV grundsätzlich bis zu acht Wochen nach der Geburt getragen. Bei normalem Verlauf kommt die Hebamme auf Wunsch bis zu 10 Tage nach der Geburt täglich nach Hause. Bei zusätzlichen Problemen wie Stillproblemen, verzögerte Abheilung des Nabels, Rückbildungsstörungen u.ä. trägt die BKK IHV die Kosten bis zu acht Wochen nach der Geburt.

Unter www.hebammen.de finden Sie ein Gesamtverzeichnis der bundesweit zugelassenen Hebammen.