Heilmittel

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen von speziell ausgebildeten Therapeuten nach entsprechender ärztlicher Verordnung.

Als Heilmittel gelten die

  • Physiotherapie: Hierbei werden Wasser, Wärme, Luft, Kälte sowie Bewegung und elektrischer Strom zu Heilzwecken eingesetzt.
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapie (Ergotherapie): Patienten mit krankheitsbedingten motorischen, psychischen und kognitiven Problemen werden hier angesprochen.
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie: Für krankheitsbedingte Störungen gibt es Behandlungsmethoden.
  • Medizinische Fußpflege: Wenn bei einer Diabetes-Erkrankung krankhafte Veränderungen und nicht umkehrbare Folgeschädigungen der Füße zu erwarten sind.

Welche Kosten übernimmt die BKK IHV?

Die Kosten werden von der BKK IHV in Höhe der vertraglichen Vereinbarungen übernommen. Will ein Vertragsarzt vom Umfang der in den Heilmittelrichtlinien vorgegebenen Verordnungsmengen abweichen, so ist im Einzelfall eine vorherige Genehmigung der BKK IHV notwendig. Hierauf werden Sie allerdings vom behandelnden Arzt/ Therapeuten aufmerksam gemacht.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Zuzahlung von 10 € je Verordnung und zzgl. 10 % der Kosten des verabreichten Mittels zu entrichten.