Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen von speziell ausgebildeten Therapeuten nach entsprechender ärztlicher Verordnung.
Als Heilmittel gelten die
Die Kosten werden von der BKK IHV in Höhe der vertraglichen Vereinbarungen übernommen. Will ein Vertragsarzt vom Umfang der in den Heilmittelrichtlinien vorgegebenen Verordnungsmengen abweichen, so ist im Einzelfall eine vorherige Genehmigung der BKK IHV notwendig. Hierauf werden Sie allerdings vom behandelnden Arzt/ Therapeuten aufmerksam gemacht.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Zuzahlung von 10 € je Verordnung und zzgl. 10 % der Kosten des verabreichten Mittels zu entrichten.