Im Rahmen der integrierten Versorgung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, homöopathische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ohne Zuzahlung, ohne bürokratischen Aufwand, ohne Vorleistung, ohne Wenn und Aber.
Homöopathische Erstanamnese
vom Beginn des 13. Lebensjahres an nach homöopathisch individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitungeiner homöopathischen Behandlung einmal im Krankheitsfall
(Mindestdauer 60 Minuten)
Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens einmal erstattungsfähig. 90,-€
Homöopathische Erstanamnese
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach homöopathisch individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal im Krankheitsfall
(Mindestdauer 40 Minuten)
Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens einmal erstattungsfähig. 60,-€
Repertorisation
Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens einmal erstattungsfähig. 20,-€
Homöopathische Folgeanamnese
(Mindestdauer 30 Minuten)
Diese Leistung ist höchstens einmal pro Quartal erstattungsfähig. Diese Leistung ist nur abrechenbar nach Erbringen der Leistungen nach Ziffer 1 oder 2, aber nicht neben 1, 2, 5 und 7 am selben Tag. 45,-€
Homöopathische Folgeanamnese
(Mindestdauer 15 Minuten)
Diese Leistung ist höchstens zweimal pro Quartal abrechnungsfähig. Diese Leistung ist nur abrechenbar nach Erbringen der Leistungen nach Ziffer 1 oder 2, aber nicht neben 1, 2, 5 und 6 am selben Tag. 22,50€
Homöopathische Beratung
(Mindestdauer 7 Minuten)
Diese Leistung ist höchstens fünfmal pro Quartal erstattungsfähig. Diese Leistung ist nur abrechenbar nach Erbringen der Leistungen nach Ziffer1 oder 2, aber nicht neben 1, 2, 5 und 6 am selben Tag. 10,-€
Die Kosten für homöopathische Leistungen werden nur übernommen, sofern die ärztliche Behandlung von einem Arzt erbracht wurde, der seine Teilnahme an diesem Vertrag gegenüber dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) erklärt hat und die entsprechenden Voraussetzungen (Zulassung als Vertragsarzt, Führen der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" oder Homöopathie-Diplom des DZVhÄ) erfüllt hat.
Die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen erfolgt zwischen Ihrem Arzt und der Krankenkasse. Sie erhalten keine Rechnung und es entstehen Ihnen keine weiteren Zusatzkosten.
Die Kosten der homöopathischen Arzneimitteln jedoch, müssen vom Patienten getragen werden.
Ausnahme: Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr werden die Kosten für die verordneten Arzneimittel von der Krankenkasse übernommen, bei Jugendlichen und Erwachsenen nur bei bestimmten Krankheiten.
Weitere Informationen zum Thema Homöopathie erhalten Sie im Internet unter www.dzvhae.com. Insbesondere in der Rubrik „Kosten/Erstattung - IV- Vetrag Hömöopathie“ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.