Kuren

Welche Kosten übernimmt die BKK IHV bei Kuren?

Die Leistung der BKK IHV richtet sich nach der medizinischen Indikation. Ist infolge einer Krankheit die Erwerbsfähigkeit eines Arbeitnehmers erheblich gefährdet oder gemindert, darf die BKK IHV keine Kur zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist Ihr Rentenversicherungsträger zuständig. Dies gilt auch für Anschlussheilbehandlung und Festigungskuren bei Krebserkrankungen (für Arbeitnehmer ebenso wie für Rentenbezieher und Familienangehörige) und für Kinder-Heilverfahren. Kommt eine Leistung des Rentenversicherungsträgers nicht in Betracht, kann eine Kur ggf. von der BKK IHV finanziert werden. Hierbei unterscheidet man zwischen folgenden Arten:

  • Kuranwendungen und kurärztliche Betreuung während eines privaten Urlaubs in einem anerkannten Kurort: Hier übernehmen wir das Honorar des Kurarztes und 90% der von ihm verordneten Kurmittelkosten (Heilmittelkatalog).
  • Ambulante Kur: Gleiche Leistung wie unter 1., zusätzlich zahlt die BKK IHV einen Zuschuss von 13 €/ Tag (für chronisch kranke Kleinkinder 21 €/ Tag) zu Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten. Die Notwendigkeit der Kur wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen Stichprobenweise geprüft.
  • Stationäre Kur: Reichen nach einem Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ambulante Maßnahmen nicht aus, trägt die BKK IHV die Kosten einer stationären Kur in einer Vertrags-Rehaklinik der Krankenversicherung. Hier ist eine Zuzahlung von 10 € täglich zu zahlen. Die stationären Vorsorgeleistungen sollen für längstens drei Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen erforderlich.
  • Anschlussrehabilitation (AHB): Sonderform der stationären oder teilstationären Kur, die (i.d.R. nach schwerer Krankheit oder Operation) noch im Akutkrankenhaus eingeleitet wird und sich direkt an den Krankenhausaufenthalt anschließt, spätestens jedoch 14 Tage nach KH Entlassung. Hier ist eine Zuzahlung von 10 € täglich, für max. 28 Tage im Jahr zu leisten.

    Die Zuzahlungstage der stationären Behandlung im Akutkrankenhaus werden angerechnet z. B.
    Krankenhaus vom 01.03. – 14.03.05 = 14 Zuzahlungstage
    Anschlussrehabilitation vom 15.03. – 05.04.05 = 14 Zuzahlungstage
  • Schwangerenkur: Ziel einer Kur für werdende Mütter ist die Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts und Vorbeugung einer Risikogeburt. Gestresste und gesundheitlich angeschlagene Schwangere nutzen dieses Therapieangebot, das aus Massagen, Bewegungstherapie, Entspannungsübungen, Hebammensprechstunde und psychotherapeutischen Gesprächen besteht. Die medizinische Notwendigkeit der Kur ist vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu bescheinigen.
  • Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur: Wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur befürwortet, tragen wir die Kosten der stationären Mütterkur bzw. Mutter-Kind-Kur. Hier ist eine Zuzahlung von 10 € pro Tag zu leisten.

Die Empfehlungen des behandelnden Arztes und Wünsche des Patienten werden nach Möglichkeit weitgehend berücksichtigt.

Kann ich im Ausland auch Kuren machen?

Voraussetzung ist, dass die BKK IHV vor Reisebeginn Ihrem Kurantrag zustimmt (Kuranträge sind bei uns erhältlich). Ambulante Kuren sind im europäischen Ausland möglich.

Welche besonderen Kurangebote gibt es bei der BKK IHV?

Mehr Informationen zu den angebotenen Kur-Möglchkeiten finden Sie unter  Gesundheitsreisen.
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