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Mutterschaftshilfe

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftshilfe?

Weibliche Versicherte der BKK IHV haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf Leistungen der Mutterschaftshilfe.

Was beinhaltet Mutterschaftshilfe?

  • Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
  • Stationäre Entbindung mit Unterkunft, Pflege und Verpflegung (auch für das Neugeborene) bis längstens 6 Tage nach der Entbindung
  • Häusliche Pflege
  • Haushaltshilfe
  • Mutterschaftsgeld