Wer hat Anspruch auf Mutterschaftshilfe?
Weibliche Versicherte der BKK IHV haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf Leistungen der Mutterschaftshilfe.
Was beinhaltet Mutterschaftshilfe?
- Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
- Stationäre Entbindung mit Unterkunft, Pflege und Verpflegung (auch für das Neugeborene) bis längstens 6 Tage nach der Entbindung
- Häusliche Pflege
- Haushaltshilfe
- Mutterschaftsgeld