Die Psychotherapie ist Leistung der BKK IHV. Sie wird von Vertragsärzten erbracht, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können (i.d.R. Ärzte für Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie). Auch von nichtärztliche Psychologen, wenn sie eine Kassenzulassung haben.
Als Mitglied der BKK IHV können Sie direkt zum Therapeuten Ihrer Wahl gehen. Das spart viel Zeit und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich ohne Umwege beraten zu lassen. In der Probesitzung klärt der Therapeut, wo das Problem liegt. Spätestens danach (vor Beginn der Therapie) müssen Sie sich – so schreibt der Gesetzgeber vor – durch einen Arzt untersuchen lassen, ob die Beschwerden nicht doch durch ein organisches Leiden verursacht werden.
Für die Psychotherapie sind spezielle Anträge vorgesehen. Diese müssen den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Für Langzeittherapien (mehr als 25 Stunden) ist die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch Gutachter vorgeschrieben. Über Kurzzeittherapien entscheidet die BKK IHV normalerweise kurzfristig.
Für Therapeuten ohne Kassenzulassung dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich keine Kosten übernehmen. Eine Ausnahme ist nur vorstellbar, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist und die in zumutbarer Entfernung vorhandenen Vertragstherapeuten kurzfristig keinen Behandlungsplatz anbieten können (Versorgungsengpass). Ob ein Versorgungsengpass gegeben ist, wird im Einzelfall geprüft.
Zugelassene Vertragstherapeuten beantragen die Kostenübernahme bei uns mit bestimmten vorgeschriebenen Formularen (diese liegen nur den Vertragstherapeuten vor).
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres haben Versicherte beim ersten Aufsuchen eines Psychotherapeuten eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € pro Quartal zu zahlen. Erfolgt die Behandlung auf Überweisung eines Arztes und ist dort bereits die Praxisgebühr geleistet worden, so entfällt eine erneute Zuzahlung.