Je nach der individuellen Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Um die richtige Leistung auswählen zu können, ist es wichtig zu wissen, aus welchem Anlass und bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird. Zu unterscheiden ist zwischen Leistungen der Krankenversicherung und Leistungen der Pflegeversicherung.
Wir, als Ihre Krankenversicherung, dürfen Leistungen zur Verfügung stellen, wenn Hilfe vorübergehend für einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen bis Wochen benötigt wird oder nur erweiterte medizinische Pflegeleistungen benötigt werden, welche die ärztliche Therapie begleiten und unterstützen und andere im Haushalt lebende Personen diese Tätigkeiten nicht übernehmen können.
Die BKK IHV gewährt eine häusliche Krankenpflege durch speziell ausgebildete Pflegefachkräfte, wenn durch die medizinische und pflegerische Versorgung zu Hause ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.
Die Leistung beinhaltet die Behandlungspflege (medizinische Leistungen wie Verbandwechsel, Medikamentengabe usw.) die Grundpflege (Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Leistung kann bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden. In medizinisch begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich.
Darüber hinaus gewährt die BKK IHV eine häusliche Krankenpflege durch speziell ausgebildete Pflegefachkräfte, wenn sie zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig ist. Diese Leistung beinhaltet nur eine Behandlungspflege (keine Grundpflege, keine hauswirtschaftliche Versorgung).
Die BKK IHV kann auch eine Haushaltshilfe gewähren. Zu Voraussetzungen und Inhalten, siehe unter "Haushaltshilfe".
Für häusliche Krankenpflege reicht die ärztliche Verordnung. Bitte legen Sie diese über den Pflegedienst Ihrer Wahl der BKK IHV zur Genehmigung vor. Für die Haushaltshilfe gibt es Antragsformulare bei der BKK IHV.
Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten plus 10,- € je Verordnung sowie Folgeverordnungen. Die Zuzahlung ist für max. 28 Kalendertage im Jahr zu leisten.