
Als Pflichtversicherte(r) oder Familienversicherte(r) der BKK IHV sind Sie automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Das gilt grundsätzlich auch für freiwillige Mitglieder. Diese können sich allerdings innerhalb bestimmter Fristen von der Pflicht zur Pflegeversicherung befreien lassen und eine private Pflegeversicherung wählen. Lassen Sie sich vorher ausführlich beraten.