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Beiträge

Alle für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung wichtigen Beitagssätze und Werte finden Sie in der folgenden Tabelle. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Krankenversicherung Satz
allgemeiner Beitragssatz 1 14,9 %
ermäßigter Beitragssatz (7,6 % | 6,7 %)
14,3 %
für Versorgungsbezüge 14,9 %
pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte 3 in der Krankenversicherung 13,00 %

 

Pflegeversicherung Satz
Pflegeversicherung 1,95 %
Beitragszuschlag für Kinderlose 2 0,25 %
Arbeitslosenversicherung 2,8 %
Rentenversicherung 19,9 %
pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte 3 in der Rentenversicherung 15,0 %

1 Der Arbeitgeberanteil beträg 7,0 %. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 7,9 %.
2 Für Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren wurden und das 23. Lebensjahr vollendet haben.
3 Die pauschalierten Beiträge sind ausschließlich an die Minijobzentrale abzuführen.