Alle für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung wichtigen Beitagssätze und Werte finden Sie in der folgenden Tabelle. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
| Krankenversicherung | Satz |
|---|---|
| allgemeiner Beitragssatz 1 | 14,9 % |
| ermäßigter Beitragssatz (7,6 % | 6,7 %) |
14,3 % |
| für Versorgungsbezüge | 14,9 % |
| pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte 3 in der Krankenversicherung | 13,00 % |
| Pflegeversicherung | Satz |
|---|---|
| Pflegeversicherung | 1,95 % |
| Beitragszuschlag für Kinderlose 2 | 0,25 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,8 % |
| Rentenversicherung | 19,9 % |
| pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte 3 in der Rentenversicherung | 15,0 % |
1 Der Arbeitgeberanteil beträg 7,0 %. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 7,9 %.
2 Für Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren wurden und das 23. Lebensjahr vollendet haben.
3 Die pauschalierten Beiträge sind ausschließlich an die Minijobzentrale abzuführen.